Wohnung anpassen
Für den barrierefreien Umbau gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – ab Pflegegrad 1 und ohne Rückzahlung. Diese Seite erklärt, was gefördert wird, wie eine Begründung aussehen muss, die durchgeht, und welcher Fehler den Zuschuss regelmäßig kostet.
Was gefördert wird
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist weit gefasst:
- Bad: bodengleiche Dusche, Wannenausbau, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken, Toilettenerhöhung, breitere Tür
- Türen und Wege: Verbreiterung, Schwellen entfernen, Türen aushängen oder umschlagen lassen
- Rampen, Treppenlift, Plattformlift, Handläufe
- Küche: Arbeitsflächen absenken, unterfahrbar machen
- Umzug innerhalb des Hauses: Schlafzimmer nach unten verlegen
- Elektrik und Technik: zusätzliche Lichtschalter, Bewegungsmelder, Türsprechanlage mit Bild
- Auch der Umzug selbst in eine barrierefreie Wohnung kann gefördert werden – etwa die Umzugskosten
Nicht gefördert werden reine Schönheitsreparaturen, allgemeine Modernisierung und Dinge, die als Hilfsmittel eingestuft sind – die laufen über einen anderen Topf.
Wie viel es gibt
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1
- Es ist ein Zuschuss, kein Darlehen – er muss nicht zurückgezahlt werden
- Je Maßnahme heißt: Verändert sich die Pflegesituation wesentlich – etwa durch eine Verschlechterung –, kann erneut beantragt werden. Der Betrag ist also nicht einmalig im Leben verbraucht
- Eine Eigenbeteiligung nach Einkommen gibt es nicht – selbst zu zahlen ist nur, was über 4.180 € hinausgeht
- Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen – etwa Ehepaare oder eine Pflege-WG –, gilt der Betrag je Person, insgesamt bis zum Vierfachen: 16.720 € für dieselbe Maßnahme
Zusätzlich möglich: Förderprogramme der KfW für altersgerechten Umbau (Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit) sowie Programme einzelner Länder und Kommunen. Beides lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren, muss aber ebenfalls vor Baubeginn beantragt werden.
So läuft der Antrag
- Beratung holen. Wohnberatungsstellen der Kommunen, Pflegestützpunkte oder Ergotherapie kommen nach Hause und schauen sich die Wohnung an. Das ist kostenlos und meist der wertvollste Schritt – ein Fachblick findet Lösungen, auf die man selbst nicht kommt
- Kostenvoranschlag einholen – am besten zwei, von Fachbetrieben
- Formlosen Antrag stellen bei der Pflegekasse, mit Kostenvoranschlag und einer Begründung: Warum ist der Umbau nötig, und was ändert sich dadurch konkret?
- Bewilligung abwarten. Die Pflegekasse entscheidet meist innerhalb weniger Wochen. Wichtig zu wissen: Die viel zitierte „Genehmigungsfiktion“ (Antrag gilt nach drei Wochen automatisch als bewilligt) steht in § 13 Abs. 3a SGB V und gilt nur für Krankenkassen. Auf Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI ist sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht übertragbar. Wenn die Pflegekasse gar nicht reagiert, ist der Weg die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht – möglich sechs Monate nach dem Antrag, bei einem Widerspruch nach drei Monaten (§ 88 SGG). Sie ist kostenfrei und formlos möglich
- Erst dann bauen. Rechnungen für bereits ausgeführte Arbeiten werden in aller Regel nicht erstattet
- Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten
Eine gute Begründung schreiben
Der Antrag steht und fällt mit der Begründung. Schreiben Sie nicht „Das Bad ist alt“, sondern konkret, was nicht mehr geht:
Drei Dinge müssen erkennbar sein: der konkrete Hilfebedarf, die Erleichterung der Pflege und die Wiederherstellung von Selbstständigkeit. Eine ärztliche Stellungnahme stärkt den Antrag zusätzlich.
Wenn abgelehnt wird
- Widerspruch innerhalb eines Monats, formlos – „Begründung folgt“ genügt zur Fristwahrung
- Ablehnungsbegründung genau lesen: Oft wird bemängelt, dass der Zusammenhang zur Pflege nicht deutlich wird. Genau das lässt sich nachreichen
- Ärztliche Stellungnahme und Bericht des Pflegedienstes beilegen
- Unterstützung gibt es kostenlos bei Pflegestützpunkten und Sozialverbänden
Was sich zusätzlich lohnt – auch ohne Zuschuss
Vieles wirkt sofort und kostet wenig. Die vollständige Liste steht unter Stürze & Sturzangst; das Wichtigste in Kürze:
- Lose Teppiche entfernen, Kabel verlegen, Türschwellen abflachen
- Nachtlichter mit Bewegungsmelder auf dem Weg zur Toilette
- Feste Haltegriffe – keine Saugnapfgriffe zum Abstützen
- Toilettensitzerhöhung und Duschhocker (über die Pflegekasse als Hilfsmittel)
- Bett auf richtige Höhe, Sitzmöbel erhöhen
- Herdabschaltung und Rauchmelder, besonders bei Vergesslichkeit
- Hausnotruf – bezuschusst ab Pflegegrad 1
Passend dazu
Hilfsmittel · Stürze · Wohnformen im Alter · Pflege zu Hause · Pflegegrade & Leistungen
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- § 40 Abs. 4 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 – Übersicht – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 11.12.2025
- Förderprogramme für altersgerechten Umbau – KfW und Förderbanken der Länder – aktuelle Konditionen jeweils dort
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen